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In den Törnpreisen sind Kosten für Verpflegung,
Diesel, Öl, Liegegebühren, Gas, Endreinigung obligatorisch
90,00€ (= Nebenkosten) Transfer nicht enthalten. Die
anfallenden Kosten werden durch Einrichten einer Bordkasse
entrichtet.
Gute Schwimmfähigkeit und medizinische Unbedenklichkeit
ist Voraussetzung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder
eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung
ist. Der Mitsegler nimmt an einem von Wind und Wetter abhängigen
Unternehmen mit allen hierdurch bedingten Umständen
und Einschränkungen teil.
Der Segelteilnehmer ist kein Passagier
sondern Teil der segelnden Crew. Er sollte bei der Erledigung
der an Bord anfallenden
Arbeiten nach Fähigkeiten mithelfen. Da der Skipper
an Bord für das Leben der Crew und das Schiff verantwortlich
ist, muß seinen Anordnungen Folge geleistet werden.
Nach Abstimmung mit den Teilnehmern wird die Fahrtenroute
mit dem Skipper festgelegt. Änderungen gegenüber
dem Törnplan sind mit Absprache des Skippers möglich. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn
sind die Unterkunfts-und die Sportleistung (Koje an Bord,
keine Garantie für die gleichgeschlechtliche Belegung
der Kojen,Yachtsport in dem genannten Revier).
Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten
und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch
als
erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt
die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen
bleiben muß und keine grob Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Vercharterers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen
dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Vor Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten
in dem Rahmen, wie sie im Chartergeschäft zu dulden,
hinzunehmen: üblicherweise
1Tag pro 7 Tage Reisedauer. Änderungen hinsichtlich
der ausgeschriebenen Yacht bei gleichen Standard (Kojen/Teilnehmer-Verhältnis)
behalten wir uns vor.
Jeder Mitreisende nimmt auf eigenes Risiko an der Reise
teil und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für
Personen und Sachschäden,seien sie materieller oder
immaterieller Art,gegen den Schiffsführer,die anderen
Mitreisenden und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist.
Dieser Verzicht
gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
verursacht wurde und soweit keine Versicherung eintritt.
Schließen
sämtliche Reiseteilnehmer keine ergänzende individuelle
Haftungsvereinbarung, so gilt diese.
Sollten wetterbedingte oder materialbedingte unvorhersehbare
Umstände dazu führen, dass der Ausgangs,-bzw. Zielhafen
nicht erreichbar ist, oder am Tag nicht gesegelt werden könne,
verzichten alle Personen gegenüber dem Schiffsführer
und dem Eigner/Reiseveranstalter auf jegliche Ersatzansprüche
oder Geltendmachung von zusätzlichen Reisekosten/Übernachtungskosten.
Die segelnde Crew (Skipper und Mitsegler) trägt gemeinsam
Verantwortung für die mit dem Törn verbundenen
Risiken. Die Yachten sind vollkaskoversichert mit Selbstbehalt
von 1000,00€ , worüber gemeinsam eine Kaution (bis
200,00€ pro Pers.) zu stellen ist. Für alle mit
dem Yachtsport verbundenen Schäden an der Yacht und
bei Dritten und deren Folgeschäden haftet die Crew kollektiv,
soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
entstanden ist. Bei Törnbeginn ist der zusätzliche
Abschluss eines Crewvertrages, der die hier genannten Haftungsprinzipien
präzisiert, obligatorisch.
Für Reisegepäck und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Der Skipper haftet nicht für Unfälle, Schäden,
Verlust und Verspätung, die nicht auf eigener grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Ein Anspruch auf Ersatz für verlorengegangene Urlaubsfreude
oder Urlaubstage gilt in jedem Fall, ebenso wie Ansprüche,
die über den Törnpreis hinausgehen, als ausdrücklich
ausgeschlossen.
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